Die Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands hat in ihrer jüngsten Sitzung neue Richtlinien für die Hochschulfinanzierung verabschiedet. Die überarbeiteten Empfehlungen betreffen insbesondere die Mittelverteilung bei Drittmittelprojekten sowie die Overhead-Pauschalen bei öffentlich geförderten Forschungsvorhaben.

Die Kanzlerinnen und Kanzler begrüßen die Neuregelungen ausdrücklich. „Die bisherigen Regelungen haben in der Praxis zu erheblichem Verwaltungsaufwand geführt", erläutert die Vorsitzende der Vereinigung. „Mit den neuen Richtlinien schaffen wir mehr Transparenz und Planungssicherheit für alle Beteiligten."

Die Richtlinien treten zum 1. Januar 2025 in Kraft und gelten für alle Mitgliedshochschulen. Eine ausführliche Handreichung zur Umsetzung wird im November 2024 veröffentlicht.